Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Markurt & Turowski GmbH
Libellenweg 15, 51381 Leverkusen
(im Folgenden „Auftragnehmer“)
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Markurt & Turowski GmbH im Bereich Heizung, Sanitär und Klimatechnik gegenüber
- Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB und
- Unternehmern im Sinne des § 14 BGB
(im Folgenden gemeinsam „Kunde“ genannt), sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist.
- Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB und
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsabschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet – freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt zustande durch
- schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers,
- Unterzeichnung eines Angebots durch den Kunden oder
- die tatsächliche Ausführung der Leistung durch den Auftragnehmer.
- schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers,
- Mündliche Nebenabreden und Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Leistungen, Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Abstimmung und ggf. einer Anpassung der Vergütung und Termine.
- Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen, Pläne, Informationen und Genehmigungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stehen.
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass am Ausführungsort
- ein freier, gefahrloser Zugang,
- ausreichende Beleuchtung und Stromversorgung sowie
- bauliche Voraussetzungen (z. B. Durchbrüche, Schächte, Trockenbau, Statik)
gewährleistet sind.
- ein freier, gefahrloser Zugang,
- Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kunden oder Dritter, ist der Auftragnehmer berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand (z. B. Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten) gesondert zu berechnen.
4. Preise, Kostenvoranschläge und Zusatzleistungen
- Alle Preisangaben verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – in Euro und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn der Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen wird.
- Kostenvoranschläge sind, soweit nicht anders vereinbart, unverbindliche Schätzungen. Sollte sich während der Ausführung abzeichnen, dass die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag um mehr als 15 % überschreiten, wird der Auftragnehmer den Kunden hierüber informieren. Der Kunde kann dann entscheiden, ob der Auftrag fortgeführt werden soll.
- Zusätzliche Leistungen, die auf Wunsch des Kunden erbracht werden oder die aus unvorhergesehenen Umständen resultieren (z. B. verdeckte Mängel, Leitungsbrüche, Zusatzmaterial), werden nach tatsächlichem Aufwand (Material, Arbeitszeit, Anfahrt) abgerechnet.
- Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Angebotsabgabe und vereinbartem Ausführungstermin mehr als 4 Monate liegen und sich die Kosten für Löhne, Material oder Transport nachweislich verändert haben. In diesem Fall ist der Auftragnehmer zu einer entsprechenden angemessenen Anpassung berechtigt.
5. Termine und Ausführungsfristen
- Ausführungsfristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
- Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände (z. B. Lieferengpässe, Streik, behördliche Anordnungen, extreme Witterungsverhältnisse), verlängern sich vereinbarte Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
- Bei Verzögerungen aufgrund von Umständen aus der Sphäre des Kunden (z. B. fehlende Vorarbeiten, nicht zugängliche Räume) kann der Auftragnehmer Schadensersatz für Mehraufwand verlangen.
6. Abnahme der Leistung
- Nach Fertigstellung der Arbeiten hat der Kunde die Leistung des Auftragnehmers unverzüglich abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
- Die Abnahme kann ausdrücklich (Abnahmeprotokoll) oder konkludent (z. B. Inbetriebnahme, Nutzung der Anlage) erfolgen.
- Etwaige Mängel sind bei der Abnahme – soweit erkennbar – zu rügen und im Abnahmeprotokoll festzuhalten.
- Verweigert der Kunde die Abnahme trotz wesentlicher Fertigstellung ohne berechtigten Grund, kann der Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Nach erfolglosem Ablauf gilt die Leistung als abgenommen.
7. Gewährleistung / Mängelhaftung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, insbesondere §§ 634 ff. BGB.
- Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen. Bei Unternehmern gilt § 377 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht).
- Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (nach eigener Wahl: Nachbesserung oder Ersatzlieferung).
- Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde – je nach Art des Mangels – Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche auf Schadensersatz richten sich nach Ziffer 8 dieser AGB.
- Keine Gewährleistung besteht insbesondere für
- Schäden durch unsachgemäße Bedienung,
- eigenmächtige Änderungen oder Reparaturen durch den Kunden oder Dritte,
- natürlichen Verschleiß und Verbrauchsteile
sowie - Schäden durch nicht vom Auftragnehmer zu vertretende äußere Einflüsse (z. B. Frost, Überspannung, Wasserschäden, falsches Nutzerverhalten).
- Schäden durch unsachgemäße Bedienung,
8. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen,
- Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen,
- Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen,
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
9. Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Waren, Ersatzteile und Anlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum des Auftragnehmers.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
- Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren.
- Bei Unternehmern gilt ergänzend:
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt; die daraus entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrages an den Auftragnehmer ab.
10. Zahlungsbedingungen und Verzug
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen des Auftragnehmers sofort und ohne Abzug nach Rechnungsdatum fällig.
- Abschlagszahlungen können nach Leistungsstand verlangt werden (z. B. Materiallieferung, Teilleistungen).
- Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Bei anhaltendem Zahlungsverzug oder erkennbaren Zahlungsschwierigkeiten des Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatz
- Sofern der Vertrag mit einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Telefon, E-Mail, Online-Formular) abgeschlossen wird, kann dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zustehen.
- Der Kunde wird in diesem Fall gesondert über sein Widerrufsrecht, die Widerrufsfrist sowie das Muster-Widerrufsformular informiert.
- Das Widerrufsrecht kann erlöschen, wenn der Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat (§ 356 Abs. 4 BGB).
12. Datenschutz
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, abrufbar unter:
www.mt-leverkusen.de/datenschutz
(oder die konkret verlinkte URL eurer Website).
13. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Leverkusen.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die einschlägige gesetzliche Regelung.